Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.02.2008 - 1 U 53/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15927
OLG Naumburg, 28.02.2008 - 1 U 53/07 (https://dejure.org/2008,15927)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.02.2008 - 1 U 53/07 (https://dejure.org/2008,15927)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 1 U 53/07 (https://dejure.org/2008,15927)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der nicht standardgerechten Durchführung einer gynäkologischen TVT-Implantation trotz nachgewiesener Perforation des Dünndarms; Pflichtverletzung durch mangelnde ärztliche Aufklärung über eine geringwertigere Operationsmethode bei Bestehen einer höherwertigen ...

  • Judicialis
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 823
    Perforation des Dünndarms ist bei TVT-Implantation nicht sicher vermeidbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1
    Arzthaftung: Zum Nachweis einer nicht standardgerechten TVT-Implantation - Aufklärungspflicht zu alternativen Operationmethoden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1494
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 25.01.2023 - 1 U 100/22

    Unfallschadenregulierung, Anmietung eines Ersatzes, Wirtschaftlichkeitsgebot,

    Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schädiger unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, dass er den Schaden nicht vorfinanzieren will oder kann (OLG München, Urteil vom 18.02.2010, Az. 24 U 725/09 Rn. 19; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2007, Az. 1 U 53/07; jeweils Juris; Schäpe/Heberlein, in: Himmelreich/Halm/Staab, Handbuch der KFZ Schadensregulierung, 5. Aufl. 2021, Kap. 12, Rn. 377).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2023 - 1 U 100/22

    Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall: Bemessung für ein Fahrzeug mit

    Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schädiger unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, dass er den Schaden nicht vorfinanzieren will oder kann (OLG München, Urteil vom 18.02.2010, Az. 24 U 725/09 Rn. 19; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2007, Az. 1 U 53/07; jeweils Juris; Schäpe/Heberlein, in: Himmelreich/Halm/Staab, Handbuch der KFZ Schadensregulierung, 5. Aufl. 2021, Kap. 12, Rn. 377).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17313
OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07 (https://dejure.org/2007,17313)
OLG München, Entscheidung vom 22.06.2007 - 7 W 1079/07 (https://dejure.org/2007,17313)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 7 W 1079/07 (https://dejure.org/2007,17313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Rückzahlung von Provisionsvorschüssen nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses; Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten; Bemessung der Vergütung eines Handelsvertreters nach den tatsächlich ausgezahlten Beträgen; Gleichstellung ...

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 3; ; HGB § 84 ff.; ; HGB § 86 Abs. 2; ; HGB § 86 a; ; HGB § 92 a; ; BGB § 662; ; BGB § 665; ; BGB § 675 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 5 Abs. 3; HGB § 92a
    Maßgeblichkeit unbedingter Provisionsansprüche des Handelsvertreters bei Bestimmung der Vergütungsgrenze nach § 5 Abs. 3 ArbGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - MLP 22 -, HV mit geringen Einkünften, Rechtsweg, Arbeitnehmerbegriff, Consultant-Vertrag, Rückzahlung von Provisionsvorschüssen, Scheinselbständigkeit, Weisungen, Zuweisung einer Geschäftsstelle, Jour-fixe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 12.05.2006 - 1 W 18/06

    Rechtswegeröffnung: Ermittlung der Bezüge eines Ein-Firmen-Vertreters im Hinblick

    Auszug aus OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07
    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, nachdem die Oberlandesgerichte Hamm (Az. 18 W 25/05), Schleswig (Az. 16 W 53/06) und Frankfurt (4 Senat Az. 4 W 46/05) die Durchschnittsvergütung der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses nur unter Ansatz der tatsächlichen Zahlungen an den Handelvertreter bemessen haben, während die Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 W 18/06), Dresden (Az. 14 W 1161/06), Düsseldorf (I- 16 W 109/06), Frankfurt (23. Senat Az. 23 W 62/06; 17. Senat Az. 17 W 74/04) und Oldenburg (8 W 84/06) allein auf die unbedingt erworbenen Ansprüche abgestellt haben.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2006 - 16 W 109/06

    Begriff der bezogenen Vergütung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG : Keine

    Auszug aus OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07
    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, nachdem die Oberlandesgerichte Hamm (Az. 18 W 25/05), Schleswig (Az. 16 W 53/06) und Frankfurt (4 Senat Az. 4 W 46/05) die Durchschnittsvergütung der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses nur unter Ansatz der tatsächlichen Zahlungen an den Handelvertreter bemessen haben, während die Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 W 18/06), Dresden (Az. 14 W 1161/06), Düsseldorf (I- 16 W 109/06), Frankfurt (23. Senat Az. 23 W 62/06; 17. Senat Az. 17 W 74/04) und Oldenburg (8 W 84/06) allein auf die unbedingt erworbenen Ansprüche abgestellt haben.
  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 18 W 25/05

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Arbeitsgerichtsbarkeit;

    Auszug aus OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07
    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, nachdem die Oberlandesgerichte Hamm (Az. 18 W 25/05), Schleswig (Az. 16 W 53/06) und Frankfurt (4 Senat Az. 4 W 46/05) die Durchschnittsvergütung der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses nur unter Ansatz der tatsächlichen Zahlungen an den Handelvertreter bemessen haben, während die Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 W 18/06), Dresden (Az. 14 W 1161/06), Düsseldorf (I- 16 W 109/06), Frankfurt (23. Senat Az. 23 W 62/06; 17. Senat Az. 17 W 74/04) und Oldenburg (8 W 84/06) allein auf die unbedingt erworbenen Ansprüche abgestellt haben.
  • OLG Frankfurt, 30.12.2004 - 17 W 74/04

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten für Ansprüche eines

    Auszug aus OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07
    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, nachdem die Oberlandesgerichte Hamm (Az. 18 W 25/05), Schleswig (Az. 16 W 53/06) und Frankfurt (4 Senat Az. 4 W 46/05) die Durchschnittsvergütung der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses nur unter Ansatz der tatsächlichen Zahlungen an den Handelvertreter bemessen haben, während die Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 W 18/06), Dresden (Az. 14 W 1161/06), Düsseldorf (I- 16 W 109/06), Frankfurt (23. Senat Az. 23 W 62/06; 17. Senat Az. 17 W 74/04) und Oldenburg (8 W 84/06) allein auf die unbedingt erworbenen Ansprüche abgestellt haben.
  • OLG Dresden, 03.01.2007 - 14 W 1161/06
    Auszug aus OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07
    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, nachdem die Oberlandesgerichte Hamm (Az. 18 W 25/05), Schleswig (Az. 16 W 53/06) und Frankfurt (4 Senat Az. 4 W 46/05) die Durchschnittsvergütung der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses nur unter Ansatz der tatsächlichen Zahlungen an den Handelvertreter bemessen haben, während die Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 W 18/06), Dresden (Az. 14 W 1161/06), Düsseldorf (I- 16 W 109/06), Frankfurt (23. Senat Az. 23 W 62/06; 17. Senat Az. 17 W 74/04) und Oldenburg (8 W 84/06) allein auf die unbedingt erworbenen Ansprüche abgestellt haben.
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 385/63
    Auszug aus OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07
    Zwar kann der Unternehmer nicht durch erhöhte Zahlungen die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ausschalten, weil als Vergütung im Sinn des § 5 Abs. 3 ArbGG nur die unbedingt entstandenen Provisionsansprüche maßgebend sind (BGH NJW 1964, 457) und darüber hinausgehende Zahlungen als weitere Vorschüsse außer Ansatz bleiben.
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 18 W 30/14

    Begriff des Einfirmenvertreters i.S. von § 92a HGB

    Allerdings vertritt das Oberlandesgericht München (Beschl. v. 22.06.2007 - 7 W 1079/07, juris) die Ansicht, Rückforderungen von Provisionen wegen Stornierung der Verträge hätten insoweit keine Berücksichtigung zu finden, da anderenfalls eine Gefahr der Manipulation des Rechtsweges etwa durch Vermittlung besonders stornoträchtiger Verträge vor Beginn der 6-Monatsfrist drohe.
  • OLG Hamm, 04.02.2010 - 18 W 24/09

    Entscheidung über die Tätigkeit eines Handelsvertreters als faktischer

    Allerdings vertritt das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 22.06.2007 - 7 W 1079/07, juris) die Ansicht, Rückforderungen von Provisionen wegen Stornierung der Verträge hätten insoweit keine Berücksichtigung zu finden, da anderenfalls eine Gefahr der Manipulation des Rechtsweges etwa durch Vermittlung besonders stornoträchtiger Verträge vor Beginn der 6-Monatsfrist drohe.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 11.02.2008 - 1 UF 304/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7009
OLG Jena, 11.02.2008 - 1 UF 304/07 (https://dejure.org/2008,7009)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.02.2008 - 1 UF 304/07 (https://dejure.org/2008,7009)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 1 UF 304/07 (https://dejure.org/2008,7009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 1587 a, 1587 f, 1587 g Abs. 1 S. 2, 1587 Abs. 1, 1585 b Abs. 2, 3 BGB
    Bewertung der RWE Systems, Veränderungen beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich, Bindung an einen bezifferten Antrag, Zahlungsbeginn beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Ehezeitanteils der Betriebsrente zur Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; Ermittlung des Ehezeitanteils der Betriebsrente nach dem Verhältnis der in die Ehezeit fallenden Monate der Betriebszugehörigkeit zu der Anzahl der ...

  • Judicialis

    BGB § 1585 b Abs. 2; ; BGB § 1585 b Abs. 3; ; BGB § 1587 Abs. 1; ; BGB § 1587 a; ; BGB § 1587 f; ; BGB § 1587 g Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    Betriebsrente des RWE-Systems im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich: statisch im Anwartschafts- und dynamisch im Leistungsstadium

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 1587 a, 1587 f, 1587 g Abs. 1 S. 2, 1587 Abs. 1, 1585 b Abs. 2, 3 BGB
    Bewertung der RWE Systems, Veränderungen beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich, Bindung an einen bezifferten Antrag, Zahlungsbeginn beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 959
  • FamRZ 2008, 1353 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.10.1986 - IVb ZB 59/84

    Ausgleich von Anrechten einer berufsständischen Versorgung

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2008 - 1 UF 304/07
    Ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich kann erst ab Rechtskraft des öffentlich - rechtlichen Versorgungsausgleichs zugesprochen werden (Hoppenz, a.a.O., vor §§ 1587 f ff., Rdnr. 4 unter Hinweis auf BGH, FamRZ 1987, 149).
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2008 - 1 UF 304/07
    Der BGH (FamRZ 2004, 1474; 2004, 1706; 2004, 1959) habe entschieden, dass ein Anrecht auf eine Betriebsrente im Hinblick auf jährliche Erhöhungen von mindestens 1% im Leistungsstadium als volldynamisch anzusehen sei.
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 228/03

    Schuldrechtlicher Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung unter

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2008 - 1 UF 304/07
    Des weiteren habe der BGH entschieden (FamRZ 1994, 560, 561; 2006, 323 f.), dass volldynamische Versorgungsanrechte im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs auf der Grundlage ihres zur Ehezeit bezogenen Nominalbetrages in Ausgleich zu bringen seien.
  • BGH, 08.09.2004 - XII ZB 144/04

    Anrechte bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2008 - 1 UF 304/07
    Der BGH (FamRZ 2004, 1474; 2004, 1706; 2004, 1959) habe entschieden, dass ein Anrecht auf eine Betriebsrente im Hinblick auf jährliche Erhöhungen von mindestens 1% im Leistungsstadium als volldynamisch anzusehen sei.
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 133/04

    Bewertung von Anrechten der Bahnversicherungsanstalt Abteilung B

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2008 - 1 UF 304/07
    Der BGH (FamRZ 2004, 1474; 2004, 1706; 2004, 1959) habe entschieden, dass ein Anrecht auf eine Betriebsrente im Hinblick auf jährliche Erhöhungen von mindestens 1% im Leistungsstadium als volldynamisch anzusehen sei.
  • BGH, 26.01.1994 - XII ZB 10/92

    Bemessung einer Ausgleichsrente

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2008 - 1 UF 304/07
    Des weiteren habe der BGH entschieden (FamRZ 1994, 560, 561; 2006, 323 f.), dass volldynamische Versorgungsanrechte im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs auf der Grundlage ihres zur Ehezeit bezogenen Nominalbetrages in Ausgleich zu bringen seien.
  • BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 15/85

    Bewertung von Versorgungsanwartschaften bei der Versorgungsanstalt der Deutschen

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2008 - 1 UF 304/07
    Auch wenn der Anpassungssatz der Betriebsrente der RWE Sytems auf den Lebenshaltungskosten und der Entwicklung der gesetzlichen Renten beruht und der BGH (FamRZ 1985, 1235 ff.) sowie zuletzt das OLG München (FamRZ 2005, 115) die Preisentwicklung nicht als Maßstab für die Beurteilung der Dynamik haben ausreichen lassen, hat der Senat vorliegend keine durchgreifenden Bedenken, die Betriebsrente im Leistungsstadium als dynamisch zu bewerten.
  • OLG München, 28.10.2004 - 2 UF 1486/04
    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2008 - 1 UF 304/07
    Auch wenn der Anpassungssatz der Betriebsrente der RWE Sytems auf den Lebenshaltungskosten und der Entwicklung der gesetzlichen Renten beruht und der BGH (FamRZ 1985, 1235 ff.) sowie zuletzt das OLG München (FamRZ 2005, 115) die Preisentwicklung nicht als Maßstab für die Beurteilung der Dynamik haben ausreichen lassen, hat der Senat vorliegend keine durchgreifenden Bedenken, die Betriebsrente im Leistungsstadium als dynamisch zu bewerten.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1985 - 2 UF 357/84

    § 308 ZPO findet auf das Verfahren über den schuldrechtlichen

    Auszug aus OLG Jena, 11.02.2008 - 1 UF 304/07
    An den bezifferten Antrag der Antragstellerin ist das Gericht nicht gebunden (Hoppenz/Triebs, Familiensachen, 8. Auflage, § 1587 f, Rdnr. 17 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, FamRZ 1985, 720).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.03.2007 - 4 W 52/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11828
OLG Hamm, 05.03.2007 - 4 W 52/07 (https://dejure.org/2007,11828)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2007 - 4 W 52/07 (https://dejure.org/2007,11828)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2007 - 4 W 52/07 (https://dejure.org/2007,11828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    RVG § 16 Nr. 2; ; RVG § 31 Abs. 6; ; RVG § 56 Abs. 2; ; RVG § 58 Abs. 2; ; ZPO § 122 Abs. 1 Ziff. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anrechnung einer Vorschusszahlung auf Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen Landeskasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 13.10.2009 - 9 U 45/09

    Rechte des Mieters von Arbeitsräumen bei übermäßiger Aufheizung aufgrund einer

    Dafür genügt es nicht bereits, dass das Objekt bautechnisch den anerkannten Regeln der Technik entspricht (der Senat schließt sich insoweit der durch das OLG Hamm, in seinem Urteil vom 28. Februar 2007 in 30 U 131/06 - zitiert nach juris, Rn. 66 = OLGR 2008, 540 ff. vertretenen Meinung ausdrücklich an).
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